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Abrechnung Die Privatkassen
und die Beihilfe erstatten in den allermeisten Fällen völlig
problemlos die Behandlungskosten. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen
erfolgt auf Basis der GOÄ (privatärztliche Gebührenordnung).
Gesetzlich versicherte Patienten (in meiner Praxis im Selbstzahler-Status),
die eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die
privatärztlichen Leistungen meiner Praxis zur Erstattung einreichen,
wenn im Versicherungsvertrag ambulante Heilbehandlungen mit Naturheilverfahren
vorgesehen sind.
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[chin.: langes Leben] |
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